21. Februar 2023

Regeln für Ehrenamtliche: Diese Dinge gelten für Engagierte

Eine ausgestreckte Hand, auf der Steht "Wir helfen"

Sie wollen sich freiwillig engagieren, sind aber unsicher, was Sie dabei beachten müssen? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln für Ehrenamtliche.

Rund 29 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland freiwillig. Dabei gibt es einige Regeln für Ehrenamtliche zu beachten. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen, damit Freiwillige den Überblick zwischen Ehrenamtspauschale, Auslagenerstattung und Sonderurlaub behalten.

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale?

Sie können eine Ehrenamtspauschale bzw. eine Aufwandsentschädigung für Ihr Engagement erhalten. Davon sind 840 Euro im Jahr bzw. 70 Euro im Monat steuerfrei. Für Menschen, die sich gemeinnützig im pädagogischen Bereich engagieren, gibt es die Übungsleiterpauschale. Sie beträgt 3000 Euro pro Jahr bzw. 250 Euro pro Monat. 

Regeln für Ehrenamtliche bei Arbeitslosigkeit

Im Fall von Arbeitslosigkeit darf ein Ehrenamt nicht mehr als 15 Wochenstunden umfassen. Ausnahmen gibt es bekanntlich immer und überall. So auch hier: Wer unentgeltlich und gemeinnützig tätig ist, darf mehr als 15 Stunden arbeiten, muss dann aber in jedem Fall die Bundesagentur für Arbeit darüber informieren. Und: Vorrang hat immer die Vermittlung in den Arbeitsmarkt.

Finanziell muss man sich keine Sorgen machen: Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag berühren ALG 1 nicht. Beim Bürgergeld darf die Aufwandsentschädigung allerdings monatlich betrachtet nicht höher als 250 Euro sein. Es zählen aber die Einnahmen im gesamten Kalenderjahr (3000 Euro).

Wie sieht’s bei BAföG, Wohngeld, Elterngeld und Rente aus?

Auch auf den Erhalt von BAföG, Wohngeld, Elterngeld oder Rente (ab dem regulären Rentenalter) wirken sich Einnahmen aus einem Ehrenamt nicht aus. Trotzdem müssen Sie diese in der Steuererklärung aufführen, wenn sie über den Freibetrag von 840 Euro (Ehrenamtspauschale) bzw. 3000 Euro (Übungsleiterpauschale) im Jahr hinausgehen. 

Sonderurlaub ist möglich

Prinzipiell ist keine Freistellung durch den Arbeitgeber für die Ausübung eines Ehrenamtes möglich. Sonderurlaub können allerdings ehrenamtliche Richter und Schöffen erhalten. Besondere Regeln für Ehrenamtliche gelten auch für freiwillig Tätige im Gesundheitsbereich sowie im Brand- und Katastrophenschutz. So unterliegen Mitarbeitende der Freiwilligen Feuerwehr sowie von Rettungsdiensten unterschiedlichen Regelungen je nach Bundesland. Wer sich beim Technischen Hilfswerk freiwillig engagiert, für den gilt das bundeseinheitliche THW-Gesetz

Erstattung von Auslagen

Fallen tatsächliche Kosten an, z.B. Ausgaben für An- und Abreise oder Büromaterial, sind diese erstattungsfähig, natürlich unter der Voraussetzung entsprechender Belege. Aber Achtung: Die eigene Arbeitskraft oder die Arbeitszeit sind keine Kosten!

Gut versichert im Ehrenamt?

Zu den wichtigen Regeln für Ehrenamtliche gehört auch ein ausreichender Versicherungsschutz. Sinnvoll für alle ehrenamtlich Tätigen sind auf jeden Fall eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung. 

In vielen Fällen greift für Ehrenamtliche die gesetzliche Unfallversicherung. Einige Bundesländer sehen zudem eine Pflichtversicherung in der Unfallversicherung für weitere ehrenamtliche Tätigkeitsbereiche kraft Satzung vor. Vereine und gemeinnützige Organisationen können zudem freiwillige Versicherungen für ihre Mitglieder abschließen. Hier ist es ratsam, sich unbedingt beim Verein zu informieren, welche Bereiche wie abgedeckt sind.

Wichtig im Ehrenamt ist außerdem eine Privat-Haftpflichtversicherung. Allerdings greift diese nicht für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten. Ausgenommen sind z.B. Ehrenämter in Städten und Kommunen. Letztere sind auch für den Versicherungsschutz der ehrenamtlich Tätigen zuständig. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung, ob und wie Sie in Ihrem Ehrenamt versichert sind. 

Ehrenamt lohnt sich

Je länger ein Ehrenamt ausgeübt wird, desto besser sieht es im Lebenslauf aus, wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt. Das gilt auch für Migranten und Asylbewerber, da es für die Ausübung eines Ehrenamtes keine Arbeitserlaubnis braucht. Auf diesem Weg kann also jeder ganz mühelos Kontakte knüpfen, den eigenen Horizont erweitern und Kompetenzen für den weiteren Lebensweg ausbauen.

Foto: DorSteffen/AdobeStock

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