21. September 2023

Verein, gGmbH oder Stiftung? Welche Rechtsform passt zu uns?

bunte Schachfiguren als Symbol für Rechtsformen für Non-Profit-Organisationen auf gutes-wissen.org

Rechtsformen für Non-Profit-Organisationen: Ist der Verein noch passend für meinen gemeinnützigen Zweck, oder gibt es bessere? Welche Rechtsformen für NPO in Deutschland es gibt und was sie unterscheidet.

Rechtsformen für Non-Profit-Organisationen: Ein Überblick

Am Anfang steht immer eine gute Idee für einen gemeinnützigen Zweck. Aber wie geht es weiter? Welche Rechtsformen gibt es, was sind ihre Vor- und Nachteile und wann ergeben hybride Rechtsformen Sinn?

Welche Rechtsform für eine gemeinnützige Organisation am besten geeignet ist, kommt stark auf den Zweck und die Ziele der Organisation an. Wichtig ist also, sich vorab darüber klar zu werden, was man erreichen will und wie man dahin kommen möchte.

Welche Rechtsformen für Non-Profit-Organisationen stehen in Deutschland zur Wahl?

Wer eine gemeinnützige Organisation gründen will, hat mehrere Möglichkeiten:

Eindeutige Rechtsformen

Eingetragener gemeinnütziger Verein

Der Verein ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für gemeinnützige Organisationen in Deutschland. Seine Gründung erfolgt durch die Erstellung einer Satzung, die den Zweck, die Struktur und die Regelungen des Vereins festlegt. Er wird beim örtlichen Amtsgericht eingetragen. In Deutschland braucht es für die Vereinsgründung mindestens einen Vorsitzenden und einen Schatzmeister.

Spenden an gemeinnützige Vereine, die ihre Gemeinnützigkeit nachgewiesen haben, sind steuerlich absetzbar. Ein Vorteil vom e. V. ist es, dass als Gebarungsrechnung eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausreicht. Vereine dürfen aber nur eingeschränkt gewerbliche Aktivitäten verfolgen, nämlich nur dann, wenn es sich um einen „Zweckbetrieb“ im Sinne der Abgabenordnung handelt. Er muss unmittelbar der Verwirklichung des Vereinszwecks dienen und darf nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt sein.

Stiftung

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die ein Vermögen für einen bestimmten gemeinnützigen Zweck hält und verwaltet. Für ihre Gründung braucht es eine Siftungssatzung, die den Zweck und die Regeln für die Vermögensverwaltung festlegt. Stiftungen unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen um sicherzustellen, dass das Vermögen im Interesse des gemeinnützigen Zwecks erhalten bleibt. So wie beim gemeinnützigen Verein können auch Spenden an Stiftungen steuerlich absetzbar sein.

GmbH

Wenn ein gewerblicher Zweck verfolgt werden soll, kann auch eine GmbH gegründet werden. Ihr Hauptzweck ist es, Gewinn zu erwirtschaften, der dann an die Gesellschafterinnen und Gesellschafter ausgeschüttet werden kann. Gesellschafterinnen und Gesellschafter können Einzelpersonen, aber z. B. auch ein Verein sein. Eine GmbH kann beliebig viel Eigenkapital anhäufen, ein Verein hingegen nicht. Die GmbH muss Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen, die Gewinnausschüttungen unterliegen der Einkommenssteuer.

Hybride Rechtsformen

Wenn sowohl ein gemeinnütziger als auch ein gewerblicher Zweck verfolgt wird, können hybride Rechtsformen für Non-Profit-Organisationen sinnvoll sein. Es können dann z. B. zwei oder mehrere unterschiedliche Rechtsformen gegründet und parallel geführt werden – etwa ein gemeinnütziger Verein und eine GmbH, oder ein hybrides Modell gewählt werden (z. B. eine gGmbH).

Eine vollständige Trennung von gemeinnütziger und gewerblicher Organisation bietet die Möglichkeit, die Vorteile beider Formen für sich zu nutzen. So kann der Verein beispielsweise steuerliche Vorteile bei Erbschafts- und Schenkungssteuer genießen, eine GmbH kann sich wiederum die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Grundsätzlich ist jede beliebige Kombination denkbar, allerdings ist auch der Verwaltungsaufwand bei zwei oder mehreren Organisationen höher.

gGmbH

Die gemeinnützige GmbH ist eine Variante der GmbH, die gemeinnützige Zwecke verfolgt. Sie hat dieselben steuerlichen Regelungen wie der gemeinnützige Verein. Sie muss ihre Gemeinnützigkeit gegenüber dem Finanzamt nachweisen und kann dann ähnlich wie ein Verein oder eine Stiftung agieren. Ihre Gründung erfordert die – auch für die Gründung einer GmbH – üblichen Schritte, darunter ein notarieller Gesellschaftsvertrag.

Die gGmbH ist eine gute Option, wenn der gemeinnützige Zweck durch wirtschaftliche Tätigkeiten finanziert werden soll. Sie darf auch Spenden annehmen, solange diese dem guten Zweck zugeführt werden und nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Eine doppelte Buchhaltung ist Pflicht, und es muss ein Jahresabschluss mit Veröffentlichung beim Firmenbuch erstellt werden. Die gGmbH darf sich nicht überschulden, daher bekommt sie nur Kredite und Darlehen in Höhe des eigenen Vermögens.

Gemeinnützige AG

Sogar eine Aktiengesellschaft kann gemeinnützig sein, auch wenn das eine seltenere Rechtsform ist. Ihre Hauptaktionäre sind oft öffentliche oder gemeinnützige Organisationen, da Gewinne nicht an private Aktionäre ausgeschüttet werden dürfen. Sie macht dann Sinn, wenn die Erreichung des gemeinnützigen Zwecks große finanzielle Ressourcen benötigt. Die AG kann Kapital von Investorinnen akquirieren, Gewinne können dem guten Zweck zugeführt werden.

Eine AG kann auch als Holding für mehrere gemeinnützige GmbHs fungieren. Sofern sie ihren Status als gemeinnützige Organisation nachweisen kann, kann auch sie von steuerlichen Begünstigungen profitieren.

Genossenschaft mit gemeinnützigen Zwecken

Eine weitere mögliche Form ist die Genossenschaft. Hier kommen Mitglieder zusammen, um gemeinsame wirtschaftliche oder soziale Ziele zu verfolgen. Sie sind gleichzeitig Eigentümer und Nutzende der genossenschaftlichen Dienstleitungen. Die Genossenschaft kann auch gemeinnützig sein und darf soziale Dienstleistungen erbringen und wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Auch sie kann als gemeinnützig anerkannt werden, Spenden annehmen und steuerliche Vorteile genießen.

Kombination mehrerer Rechtformen

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, z. B. einen Verein und eine gesonderte GmbH zu gründen. Der Verein kann dann z. B. als Gesellschafter der GmbH fungieren. Dadurch kann flexibler agiert werden. Zum Beispiel darf ein Verein nur dann im Ausland tätig sein, wenn dies in seiner Satzung festgelegt ist (etwa bei Entwicklungszusammenarbeit). Eine GmbH hat hier keine Einschränkungen.

Wann ist eine hybride Rechtsform sinnvoll?

Eine hybride Rechtsform ergibt vor allem dann Sinn, wenn eine Organisation sowohl gemeinnützige als auch wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben möchte. So ist eine klare Trennung der beiden Bereiche möglich. Diese Formen ermöglichen es, zusätzliche Einnahmen z. B. aus Verkäufen zu generieren, die dann zur Finanzierung der Projekte und Initiativen verwendet werden können.

Auf was ist bei hybriden Rechtsformen zu achten?

Hybride Rechtsformen können zwar einige Vorteile bieten, indem sie gemeinnützige und wirtschaftliche Aktivitäten kombinieren, sie bringen jedoch auch bestimmte Nachteile und Herausforderungen mit sich. So können sie rechtlich komplex sein und viel Sorgfalt in der Verwaltung erfordern. Die Trennung der Aktivitäten kann aufwändig sein und zusätzliche Verwaltungskosten verursachen. Auch die steuerlichen Anforderungen können kompliziert sein – rechtliche Beratung kann nötig sein und zusätzliche Kosten verursachen.

Text: Karin Sommer, Foto: Rawf8/AdobeStock

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